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Dienstag, 1. April 2014
Ausnahmen für Mindestlohn?
Der Mindestlohn soll mal wieder nicht für alle gelten. Die Groko will neben Ausnahmen für Praktika auch Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausschließen. Zwar nur in den ersten 6 Monaten. doch kann dies fair sein? Nein! Zum einen erbringen sie im gennanten Zeitraum die selbe Leistung, wie die anderen, und müssten für gleiche Leistung auch gleichen Lohn erhalten.
Zum Anderen, ist dies natürlich ein guter Weg um günstige Arbeitskräfte zu bekommen. Man "holt" die Menschen aus ihrer Arbeitslosigkeit, bezahlt ihnen für gleiche Arbeit weniger Lohn, und könnte sie nach dem halben Jahr aus bestimmten Gründen wieder kündogen. Gründe möchte ich hier nicht anführen, doch man kann sich sicher sein, dass den Chefs schon Gründe einfallen werden.

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